Campingversicherung ▷ ist sie wirklich so wichtig?

Campingversicherung

Wir sind uns alle der Notwendigkeit einer Kfz-Versicherung bewusst. Das gleiche gilt für andere Kraftfahrzeuge wie Motorräder und Traktoren. Aber was ist mit einer Campingversicherung? Ist ein Camping- bzw. Wohnmobil überhaupt ein Fahrzeug? Gerade Menschen, die davon träumen, mit dem eigenen Wohnwagen um die Welt zu reisen, fragen sich, ob sie diesen separat versichern müssen. Es lohnt sich also, sich zu informieren, wie eine Campingversicherung funktioniert.

Warum sollten wir für eine Campingversicherung abschließen?

Eine Campingversicherung ist natürlich nur als Haftpflichtversicherung für das Wohnmobil obligatorisch. Dies ist eine Kfz-Versicherung, die den Fahrzeughalter vor der finanziellen Haftung bei Schäden schützt, die durch die Bewegung des betreffenden Fahrzeugs verursacht werden. Heißt das, dass auch der Wohnwagen selbst Schäden verursachen kann? Ja, natürlich. Schließlich reicht es aus, wenn er sich während der Fahrt vom Auto löst. Er kann dann andere Fahrzeuge beschädigen und eine erhebliche Gefahr darstellen.

Ein nicht ordnungsgemäß gesicherter Wohnwagen kann auch über eine Bodenwelle rollen, wenn er z. B. auf einem Campingplatz auf unebenem Boden abgestellt wird. Und dann ist da noch das Manövrieren mit einem Wohnwagen. Rückwärtsfahren, Wenden usw. können zu einer Kollision führen. Deshalb ist eine Caravan-Versicherung ein Muss.

Ein Wohnwagen – ein Zuhause auf Rädern

Wenn Sie neu im Caravaning sind, ist es wichtig zu erklären, was ein Caravan ist. Ein Wohnwagen ist ein Fahrzeug ohne eigenen Motor, das von einem anderen Kraftfahrzeug gezogen wird. Dies ist normalerweise ein Auto. Ein Wohnwagen wird als Aufenthaltsort auf Reisen genutzt. Es entpuppt sich als sensationelle Lösung, denn es gibt nicht nur Mobilität, sondern auch Unabhängigkeit von der Unterkunft, was in der heutigen Zeit unerlässlich ist.

Bei Reisen, bspw. ein Urlaub in Paris, mit einem Wohnwagen ist es möglich, auf speziell dafür vorgesehenen Campingplätzen zu übernachten. Es gibt eine grundlegende Infrastruktur für Touristen, wie zum Beispiel Wasser. Der Wohnwagen selbst ist mit einem Schlafplatz, einem Herd und einem Badezimmer ausgestattet. Es kommt vor, dass ein solcher Wohnwagen zu einem ständigen Aufenthaltsort für Obdachlose wird. In solchen Fällen kommt eine Wohnwagenversicherung nicht in Frage.

Anhänger – Fahrzeug oder nicht?

Es gibt viele verschiedene Typen von Anhängern. Es gibt viele Situationen, in denen ein Anhänger unverzichtbar ist. Vom Transport von ein paar Säcken Zement über den Abtransport von Feldfrüchten bis hin zum Transport von tonnenschweren Gütern können wir eine Vielzahl von Anhängeranwendungen aufzählen. Wir haben also leichte Pkw-Anhänger, landwirtschaftliche Anhänger, Lkw-Anhänger usw. Und natürlich gibt es auch Wohnwagen, in denen man auf Reisen wohnen kann.

Und nun die Frage – wenn die Haftpflicht für ein Kraftfahrzeug Pflicht ist, wie sieht es dann mit einem Wohnwagen aus? Schließlich hat es keinen Motor. Das Gesetz definiert jedoch einen Anhänger als Fahrzeug, obwohl sich der Motor, der ihn antreibt, in einem anderen Fahrzeug befindet. Außerdem muss es registriert werden. Es gibt also keine Diskussion – die Wohnwagenversicherung muss bezahlt werden. Zumal sich auch ein Wohnwagen verselbstständigen und Schäden verursachen kann.

Warum müssen wir für eine Campingversicherung abschließen?

Eine Campingversicherung ist natürlich nur bei einer Haftpflichtversicherung obligatorisch. Dies ist eine Kfz-Versicherung, die den Fahrzeughalter vor der finanziellen Haftung bei Schäden schützt, die durch die Bewegung des betreffenden Fahrzeugs verursacht werden. Heißt das, dass auch der Wohnwagen selbst Schäden verursachen kann? Ja, natürlich. Schließlich reicht es aus, wenn er sich während der Fahrt vom Auto löst. Er kann dann andere Fahrzeuge beschädigen und eine erhebliche Gefahr darstellen.

Ein nicht ordnungsgemäß gesicherter Wohnwagen kann auch über eine Bodenwelle rollen, wenn er z. B. auf einem Campingplatz auf unebenem Boden abgestellt wird. Und dann ist da noch das Manövrieren mit einem Wohnwagen. Rückwärtsfahren, Wenden usw. können zu einer Kollision führen. Deshalb ist eine Caravan-Versicherung ein Muss.

Haftpflicht – Wohnwagen-Pflichtversicherung

Es wurde bereits erwähnt, dass ein Wohnwagen angemeldet werden muss. Die damit verbundenen Formalitäten unterscheiden sich nicht von der Anmeldung eines Autos. Die Haftpflichtversicherung muss am Tag der Zulassung bzw. Inverkehrssetzung des Wohnwagens abgeschlossen werden. Der Nichtabschluss einer Haftpflichtversicherung kann zu hohen Bußgeldern führen. Interessant ist, dass eine Haftpflichtversicherung nicht für ein Auto und einen Anhänger bei derselben Gesellschaft abgeschlossen werden muss. Wer haftet dann für eventuelle Schäden? Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Das Gesetz besagt nämlich Folgendes:

  • den Versicherer des Zugfahrzeugs, wenn der Unfall durch einen an das Fahrzeug angehängten oder abgehängten, aber noch fahrenden Anhänger verursacht wurde
  • den Versicherer des Anhängers, wenn der Anhänger nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist oder sich gelöst hat und nicht mehr benutzt wird.

Wie Sie eine gute Wohnwagenversicherung finden

Es stellt sich heraus, dass es trotzdem nicht einfach ist. Denn das Angebot für Caravan-Besitzer ist nicht besonders groß. Daher wird nicht jede Versicherungsgesellschaft eine Wohnwagenversicherung anbieten können. Was bleibt, ist die Suche und der Vergleich von Angeboten. Worauf sollten Sie achten? Bei der Haftpflicht wollen Sie natürlich den niedrigsten Preis, der möglich ist, und die Höhe der Versicherung hängt von der Ladekapazität des Wohnwagens ab.

Aber auch Caravan-Besitzer schließen gerne eine Vollkasko-Versicherung für ihr rollendes Zuhause ab. In diesem Fall sollten Sie unbedingt den Schutzumfang vorschlagen. Je höher der Preis, desto umfassender ist der Schutz des Anhängers im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls. 

Fazit

  1. Ein Wohnwagen ist ein Straßenfahrzeug zur Unterbringung von Personen, das keinen eigenen Motor hat und von einem anderen Kraftfahrzeug gezogen wird.
  2. Anmeldung und Haftpflichtversicherung für einen Wohnwagen sind Pflicht.
  3. Spätestens am Tag der Anmeldung Ihres Wohnwagens müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.
  4. Sie können für Ihren Wohnwagen eine Haftpflichtversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abschließen als für das Auto, das ihn zieht.
  5. Bei einer Vollkasko ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz so umfassend wie möglich ist.

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Veröffentlicht von Benny & Ines

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